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   BVerwG, 24.11.1971 - IV C 101.68   

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BVerwG, 24.11.1971 - IV C 101.68 (https://dejure.org/1971,1330)
BVerwG, Entscheidung vom 24.11.1971 - IV C 101.68 (https://dejure.org/1971,1330)
BVerwG, Entscheidung vom 24. November 1971 - IV C 101.68 (https://dejure.org/1971,1330)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • ArgeLandentwicklung

    Anwartschaft; Bauland; Berücksichtigung bei der Abfindung; Beteiligte; Beteiligter; Eigentum; Eigentumserwerb; Ermittlung; Flurbereinigungsbeschluss; Flurbereinigungsgebiet; Kompetenzverletzung; Lehm- und Tonvorkommen; Nachweis; Notariatsvertrag; Rechte; Sonderwert; ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 16.04.1971 - IV C 36.68

    Erforderlichkeit der Zustimmung der zuständigen Behörden zur Einbeziehung von

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1971 - IV C 101.68
    Kompetenz Verletzungen bei der Änderung eines Flurbereinigungsgebietes durch die Flurbereinigungsbehörden machen solche Anordnungen nicht nichtig (Bestätigung von BVerwG IV C 36.68).

    Dies, hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 16. April 1971 - BVerwG IV C 36.68 - entschieden und hält daran fest.

  • BVerwG, 04.08.1965 - I C 90.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1971 - IV C 101.68
    Deshalb findet § 12 Satz 2 FlurbG grundsätzlich nur dann Anwendung, wenn die Eintragung im Grundbuch der wahren Sachlage nicht entspricht, wenn also der im Grundbuch Eingetragene nicht mit dem nach § 10 Nr. 1 FlurbG gesetzlich Beteiligten identisch ist (vgl. Urteil vom 4. August 1965 - BVerwG I C 90.61 -).
  • BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 599/67

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses bereits begonnener Weiterversicherung bei

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1971 - IV C 101.68
    Dieser Anspruch gewährleistet, daß einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweismittel zugrunde gelegt werden, zu denen Stellung zu nehmen den Beteiligten Gelegenheit gegeben war (BVerfGE 20, 280 [282]; 24, 56 [61]).
  • BVerwG, 07.05.1965 - IV C 78.65

    Inhalt der Abfindungsbeschwerde nach § 59 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1971 - IV C 101.68
    In einem solchen Falle ist es dem Flurbereinigungsgericht verwehrt, eine insoweit unzulässige Klage durch Nachsichtgewährung zulässig zu machen (BVerwGE 21, 93 [97]).
  • BVerwG, 30.04.1969 - IV C 236.65
    Auszug aus BVerwG, 24.11.1971 - IV C 101.68
    Daß in dem am 9. Juli 1959 bekanntgegebenen Flurbereinigungsplan die Bewertung von Bau- und/oder Bauerwartungsland sowie die Feststellung sonstiger Sonderwerte nicht erfolgt ist, entsprach nicht dem Gebot des § 44 Abs. 2 FlurbG, wie das Bundesverwaltungsgericht ständig und wiederholt, zuletzt in dem Urteil vom 30. April 1969 - BVerwG IV C 236.65 -, ausgesprochen hat.
  • BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvR 252/66

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Prozeßkostenhilfeverfahren

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1971 - IV C 101.68
    Dieser Anspruch gewährleistet, daß einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweismittel zugrunde gelegt werden, zu denen Stellung zu nehmen den Beteiligten Gelegenheit gegeben war (BVerfGE 20, 280 [282]; 24, 56 [61]).
  • BVerwG, 25.04.1956 - I B 201.55
    Auszug aus BVerwG, 24.11.1971 - IV C 101.68
    Die Revision irrt allerdings, soweit sie annimmt, bei voller Berücksichtigung der Altparzelle 53 als Altbesitz könnte die Klägerin daraus den unmittelbaren Rechtsanspruch herleiten, diesen Altbesitz uneingeschränkt durch den Flurbereinigungsplan auch wieder zugeteilt zu erhalten (vgl. Beschluß vom 25. April 1956 - BVerwG I B 201.55 - [BVerwGE 3, 246, 248 [BVerwG 25.04.1956 - I B 201/55]]; Beschluß vom 14. Dezember 1970 - BVerwG IV B 48.69 - und dortige Zitate); denn das Flurbereinigungsverfahren bringt ja gerade notwendigerweise eine Umverteilung des eingeworfenen Altbesitzes mit sich.
  • BVerwG, 21.06.1955 - I C 173.54

    Einwendungen gegen die Bewertung eines Obsthofes im Umlegungsverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1971 - IV C 101.68
    Diese sog. "Baulandrechtsprechung" hat das Bundesverwaltungsgericht durch das Urteil vom 21. Juni 1955 - BVerwG I C 173.54 - (BVerwGE 2, 154 ff.) begründet und seitdem ständig auch nach wiederholter Überprüfung aufrechterhalten - trotz verschiedentlicher, bis in die jüngste Zeit dagegen erhobener, inzwischen aber offenbar aufgegebener Bedenken in der Literatur.
  • BVerwG, 14.12.1970 - IV B 48.69

    Bindung der Flurbereinigungsbehörde an eine Zusage hinsichtlich einer bestimmten

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1971 - IV C 101.68
    Die Revision irrt allerdings, soweit sie annimmt, bei voller Berücksichtigung der Altparzelle 53 als Altbesitz könnte die Klägerin daraus den unmittelbaren Rechtsanspruch herleiten, diesen Altbesitz uneingeschränkt durch den Flurbereinigungsplan auch wieder zugeteilt zu erhalten (vgl. Beschluß vom 25. April 1956 - BVerwG I B 201.55 - [BVerwGE 3, 246, 248 [BVerwG 25.04.1956 - I B 201/55]]; Beschluß vom 14. Dezember 1970 - BVerwG IV B 48.69 - und dortige Zitate); denn das Flurbereinigungsverfahren bringt ja gerade notwendigerweise eine Umverteilung des eingeworfenen Altbesitzes mit sich.
  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 30.73

    Umdeutung gebundener Verwaltungsakte; Flächennutzungsplan als öffentlicher Belang

    Daß die Vertragsurkunde die (genehmigungsbedürftige) Auflassung noch nicht enthält, steht nicht entgegen (vgl. Urteil vom 10. Mai 1968 - BVerwG IV C 101.68 - in Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 16 S. 30 [31]).
  • BVerwG, 17.11.1972 - IV C 41.68

    Verstoß gegen den prozessrechtlichen Grundsatz der Unmittelbarkeit der

    Ein Verfahrensfehler - der nicht von § 138 Nr. 1 VwGO erfaßt wird und deshalb nur beachtlich ist, wenn das Urteil auf ihm beruhen kann - kann allerdings auch vorliegen, wenn das Gericht in einem früheren Prozeßstadium als dem des "Erkennens" nicht vorschriftsmäßig besetzt war; auf diese weitere Möglichkeit eines Besetzungsmangels hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 24. November 1971 - BVerwG IV C 101.68 - (RdL 1972, 153 [157]) hingewiesen.
  • BVerwG, 14.06.1976 - V B 44.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Entschädigung nach

    Das schließt allerdings nicht aus, daß selbst nach Planbekanntgabe vollzogene oder demnächst zu erwartende Eigentumsänderungen von der Flurbereinigungsbehörde im Rahmen ihres Ermessens berücksichtigt werden (Urteil vom 24. November 1971 - BVerwG IV C 101.68 - [RdL 1972, 153]).
  • BVerwG, 27.09.1984 - 5 B 143.84

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Im übrigen ergibt sich aus dem im Widerspruchsbescheid der Spruchstelle vom 25. Mai 1983 erwähnten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. November 1971 - BVerwG 4 C 101.68 - (RdL 1972, 153 = Buchholz 424.01 § 15 FlurbG Nr. 2), daß bei der Feststellung des Altbesitzes eine Berücksichtigung der nach Anordnung der Flurbereinigung eingetretenen Umstände jedenfalls nicht ausgeschlossen ist.
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